AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen; diese werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Ware anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht erwähnt wird.
    2. Abweichende Bedingungen des Käufers sind auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, für uns unverbindlich, es sei denn, daß wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
    3. Abweichende, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  2. Angebot und Preis
    1. Unser Angebot ist stets freibleibend und unverbindlich.
    2. Der Preis versteht sich zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer in EUR
    3. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Mainz.
  3. Lieferung und Leistung
    1. Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten.
    2. Sollte uns aus einem von uns zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Käufer bei vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen.
    3. Bei Leistungsverzug, der nicht direkt durch uns (oder unsere Erfüllungsgehilfen / gesetzlichen Vertreter), oder durch höhere Gewalt entstanden ist, leisten wir keinen Schadensersatz.
  4. Versand und Gefahrenübergang
    1. Die Versendung von Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
    2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung die Räumlichkeiten des Verkäufers verlassen hat.
    3. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bei dem Käufer auf diesen über.
    4. Versandart und Versandweg sind uns freigestellt.
    5. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Käufers zu versichern.
    6. Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur auf Rechnung und Kosten des Käufers.
    7. Erfolgt der Transport von Mietgeräten / Anlagen durch uns, so ist dieser durch uns versichert.
  5. Vermietung und Beschallung
    1. Der Mieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für Geräte und Anlagen.
    2. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung / Zerstörung (auch bei Überlastung) trägt der Mieter die Kosten für Wiederbeschaffung / Reparatur.
    3. Werden Geräte / Anlagen nicht fristgemäß zurückgeliefert, so werden Mietkosten fällig, die nach unserer Mietpreisliste berechnet werden. Rabatte / Sonderkonditionen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen zu später Rücklieferung bleibt uns vorbehalten.
    4. Ist bei Beschallung / Beleuchtung von uns beauftragtes Personal vor Ort, so sind die Geräte / Anlagen über uns versichert.
    5. Wir sind berechtigt, die von dem Mieter bestellten Geräte - auch dann, wenn sie durch uns bestätigt wurden - durch andere zu ersetzen, wenn diese gleichwertig und zweckentsprechend sind.
    6. Für die Sicherheit am Veranstaltungsort, durch entsprechendes Sicherheits- und Ordnerpersonal, ist der Veranstalter / Auftraggeber verantwortlich. Bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder Mietgeräte zurückzuordern / abzubauen. Der vereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe zu entrichten.
    7. Für Schäden (einschließlich durch Vandalismus) die in Folge mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstanden sind, kommt der Veranstalter / Auftraggeber auf.
    8. Für fachgerechte und ausreichende Stromanschlüsse hat der Veranstalter / Auftraggeber Sorge zu tragen. Kann eine Beschallung / Beleuchtung durch uns wegen unzureichender Stromversorgung nicht durchgeführt werden, ist der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Ist die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so sind wir nach unserer Wahl, unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche, zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
    2. Diese Gewährleistung gilt nicht für gebrauchte Geräte, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
    3. Die Feststellung solcher Mängel muß uns bei erkennbaren Mängeln binnen 10 Tagen nach Entgegennahme - andernfalls gilt die Ware als genehmigt -, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
    4. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung nach seiner Wahl berechtigt. Ist ein anerkannter Mangel nur unwesentlich oder die Ersatzlieferung oder Nachbesserung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so sind wir berechtigt, den Käufer unter Ausschluß aller sonstigen Rechte durch eine der Wertminderung entsprechenden Geldentschädigung abzufinden.
    5. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
    6. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
    7. Wir übernehmen keine Haftung für technische Störungen oder den Ausfall von Personal bei Krankheit, Unfall oder ähnlichem, wenn die Geräte lediglich vermietet sind, oder wenn wir in fremdem Auftrag Produktionen durchführen. Wir werden uns bemühen, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gesetzliche Minderungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
  7. Garantie
    1. Unsere Garantie gewährt dem Käufer neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, wie unter Nummer 6 dieser AGB aufgelistet, darüber hinaus Rechte auch aus dieser Garantie.
    2. Der Käufer kann sowohl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wie auch die Rechte aus dieser Garantie wahlweise geltend machen.
    3. Für unsere Garantie gelten die nachfolgenden Garantiebestimmungen, ohne daß hierdurch die Rechte des Käufers auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eingeschränkt werden.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Eine Weiterveräußerung ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Sollte trotz des Eigentumsvorbehaltes Ware weiterveräußert werden, tritt derr Käufer die insoweit gegen den Erwerber erlangte Forderung an uns ab. Soweit der Wert der abgetretenen Forderung den Wert unserer, gegenüber dem Käufer bestehenden Kaufpreisforderung, sowie aller unserer Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen, übersteigt, sind wir verpflichtet, den übersteigenden Wert dem Käufer gutzuschreiben.Ein Eigentumserwerb nach §950 BGB soll ausgeschlossen sein. Sollten gleichwohl die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach §950 BGB untergehen, verarbeitet der Käufer die Ware für uns. der Käufer räumt uns die Stellung des Herstellers ein, so daß wir Eigentümer der neuen Sache (im Sinne des §950 BGB) werden. Der Käufer ist verpflichtet, die neue Sache pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von Pfändungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des Käufers (im Sinne des §950 BGB) bleibt im übrigen vorbehalten. Der Käufer erlangt Eigentum an der neu hergestellten Sache, wenn der (für von uns gelieferten Waren) zu zahlende Kaufpreis sowie alle Forderungen die im Zusammenhang mit der Forderung stehen, getilgt sind. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist, haben wir Zugangsrecht zu den von uns gelieferten / installierten Geräten und neu hergestellten Sachen..
    2. Bei Studioproduktionen verbleiben sämtliche mit der jeweiligen Produktion in Zusammenhang stehenden Tonträger bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung unser Eigentum.
  9. Zahlungsbedingungen
    1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.
    2. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite, mindestens aber 3% über dem jeweilien Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
    3. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten des Käufers abzuholen bzw. auszubauen. Entstehende Kosten, sowie eventuelle Wertminderung, sind der Verkäuferin zu ersetzen.
    4. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Mainz.
  11. Teilunwirksamkeit Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.